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All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­ding­ungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
    Beherbergung, von Konferenz-, Bankett- und Konferenzräumen sowie alle weiteren für den
    Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch das Central Hotel Kaiserhof (Hotel).
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als sie im Voraus schriftlich
    vereinbart wurden.

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Kunden
    zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem Hotel frei, diese schriftlich zu bestätigen.
  2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume/Zimmer sowie deren Nutzung zu
    anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Veranstaltungen mit politischem Charakter sind bei der Anmeldung eindeutig als solche zu kennzeichnen.

III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- / Raumüberlassung und die sonstigen in Anspruch
    genommen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen – dies gilt auch für durch
    ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  2. Das Hotel ist berechtigt, je gebuchte Übernachtung ein Deposit von 30,00 EUR pro Tag für
    sonstige Leistungen bei Anreise zu verlangen. Bei Abreise wird über das Deposit abgerechnet.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine
    Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsschluss kann das Hotel dem Kunden nach berechnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate und hat das Hotel auf Grund von Kostensteigerungen seine Preise angehoben, so kann es den vertraglich vereinbarten Preis um die Kostensteigerungen, maximal um 5%, erhöhen.
  4. Alle Forderungen des Hotels sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Hotel ist bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätzliche Leistungen schon während des Aufenthalts zu berechnen.
  5. Die Abrechnung einer Veranstaltung erfolgt gemäß der angemeldeten Teilnehmerzahl auf Basis der Buchungsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet bis 48. Std. vor Veranstaltungsbeginn, dem Hotel eine Über- oder Unterschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 5% unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls hat er kein Recht auf die Gestellung der über die 5% hinausgehenden Kuverts oder auf eine entsprechende Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises.
  6. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

IV. Rücktritt / Stornierung

  1. Sofern mit dem Kunden kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder nach den
    nachstehenden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Kunden von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne Zustimmung bleibt der Kunde zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein unabdingbares gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des Hotels unzumutbar ist.
  2.  Der Kunde hat den Rücktritt dem Hotel gegenüber schriftlich zu erklären.
  3. Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nach den folgenden Regelungen
    möglich, wenn nicht anders im Vertrag festgehalten:a. Hotelzimmer
    Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 3 Monate vor dem Anreisetag möglich. Bei späterer Stornierung werden 90% des Zimmerpreises als Schadensersatz berechnet.

    b. Tagungs- und Veranstaltungsräume / Appartements Lister Meile
    Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 28 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung werden 80% der vereinbarten Raummiete als Schadensersatz berechnet.

    c. Verpflegungen
    Gebuchte Verpflegungen, egal ob in Verbindung mit sonstigen Leistungen oder nicht, können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Preis als Schadensersatz berechnet.

  4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden geringer ist. Insbesondere hat das Hotel die Einnahmen aus einer nachgewiesenen anderweitigen Vermietung/Verwendung der Zimmer anzurechnen.

V. An- und Abreise / Zimmerbereitstellung

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Der Zimmerbezug ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich.
  3. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung kann das
    Hotel bei Räumung bis 15.00 Uhr 50% des Zimmerpreises, bei späterer Räumung 100% des
    Zimmerpreises verlangen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden nicht begründet.
  4. Eine Rückvergütung / Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene
    Leistungen ist ausgeschlossen.

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte oder nach Ziff. III Abs. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
    einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag
    und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
  2. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich
    zurückzutreten, Bsp. bei höherer Gewalt, anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, Anmietungen unter irreführenden oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen erfolgen sowie gleichwertiger Gründe.
  3. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

VII. Pflichten des Kunden

  1. Für während der Vertragsdauer entstehende Schäden in oder an den dem Kunden zur
    Verfügung gestellten Räumlichkeiten haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch
    neben dem Verursacher.
  2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten berechtigt
    das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrags, ohne dass hierdurch der Anspruch des Hotels
    auf das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.
  3. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlags
    mitgebracht werden.
  4. Das Mitbringen und der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder Tagungen
    durch den Veranstalter ist untersagt und berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung.
  5. Der Kunde darf das Logo und ähnliche Markenzeichen des Hotels nur nach vorheriger
    Zustimmung der Geschäftsleitung zu Werbezwecken anlässlich der gebuchten Veranstaltung nutzen. Sollte das Hotel von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde ab diesem Tag jegliche Werbung für die geplante Veranstaltung in dem Hotel einzustellen.

VIII. Haftung des Hotels / Verjährung

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum hundertfachen Zimmerpreis höchstens bis zu 3.500,00 EUR. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 EUR.
  3. Schadensersatzansprüche aus Weckaufträgen sind ausgeschlossen.
  4. Lebensmittel sind nach Ende einer Veranstaltung nicht mehr für den Verzehr gedacht. Ihre
    Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden
    Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben.
  6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder einer Garage – auch gegen
    Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ziff.1 dieses Absatzes gilt entsprechend.
  7. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt wurden.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (Hannover).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels (Hannover).
    Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.